Neben der Strafverteidigung gibt es im Strafrecht auch noch die sogenannte Nebenklage. Im Gegensatz zur Strafverteidigung stellt diese im Wesentlichen die Opfervertretung dar.
In der Regel ist es im Strafverfahren so, dass das Opfer einer Straftat lediglich als Zeuge am Prozess teilnimmt. Anders als im Zivilrecht, wo eine Person eine Andere verklagt, erhebt im Strafrecht die Staatsanwaltschaft Anklage und vertritt die Interessen des Staates, der Gesellschaft und letztendlich auch indirekt die des Opfers. Im Rahmen des Prozesses wird das Opfer als Zeuge angehört und schildert dem Gericht aus eigener Wahrnehmung und Erinnerung, was vorgefallen ist. Das Gericht berücksichtigt die Zeugenaussage des Opfers als Beweismittel und trifft schlussendlich auf Grundlage aller Beweise seine Entscheidung. Weitere Möglichkeiten, wie zum Beispiel prozessgestaltende Handlungen, kann das Opfer einer Straftat üblicherweise nicht wahrnehmen. Seine Interessen werden im regulären Strafverfahren nicht gesondert vertreten. Zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz spielen im Strafverfahren grundsätzlich keine Rolle und müssen stattdessen gesondert im Zivilverfahren geltend gemacht werden, wo das Opfer dann selbst als Kläger oder Klägerin auftritt.
Hiervon gibt es aber eben auch eine Ausnahme in Form der Nebenklage. In bestimmten Fällen ist es dem Opfer erlaubt, sich im Strafverfahren der Anklage als Nebenkläger bzw. Nebenklägerin anzuschließen. In diesen Fällen kann das Opfer seine eigenen Interessen gezielt vertreten und sich umfassend am Prozess beteiligen. Das Opfer nimmt hierbei eine Doppelrolle als Zeuge bzw. Zeugin und Nebenkläger bzw. Nebenklägerin ein. Wann das Opfer einem Strafverfahren als Nebenkläger oder Nebenklägerin beitreten darf, ist gesetzlich geregelt und beschränkt sich auf Straftaten, bei denen das Opfer persönlich besonders verletzt wurde.
Als Rechtsanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie auch gerne als Nebenklagevertreter, wenn Ihnen eine persönliche Repräsentation im Strafverfahren besonders wichtig ist. In dieser Position machen wir uns für Ihr Recht stark und sorgen dafür, dass Sie im Strafrecht angemessen repräsentiert sind.
Als Nebenklagevertreter können wir für Sie im Wege eines Adhäsionsantrags auch bereits im Strafverfahren Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sodass ein zusätzliches Zivilverfahren vermieden werden kann.