Unser besonderes Augenmerk liegt auf dem Kindeswohl.
Sind gemeinsame Kinder von der Trennung ihrer Eltern direkt betroffen, stehen sie bei uns im Vordergrund der Betrachtung. Fragen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht sind zu klären. Wer soll für das Kind sorgen? Wer darf das Kind wann sehen?
Mehr noch als in allen anderen Tätigkeitsbereichen ist beim Sorgerecht und Umgangsrecht Sachlichkeit, Einfühlungsvermögen und wechselseitiger Respekt der hohe Anspruch an unsere anwaltliche Tätigkeit.
Sie suchen einen Anwalt, der Sie mit Kompetenz und Augenmaß im Familienrecht vertritt? Buchen Sie jetzt online einen Termin mit wenigen Klicks, per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.
Im Familienrecht werden Sie vertreten durch
Kanzlei Gerold & Partner - Rechtsanwälte und Notar in Hannover / Ronnenberg