Telefon: 0511 - 26 096 900

Staatliche Hilfe?

Bei engen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen kann in außergerichtlichen Angelegenheiten, also von der Erstberatung bis zur Korrespondenz mit der Gegenseite Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden. Wir beraten Sie hierbei gern und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. In begründeten Fällen trägt der Staat Ihre Rechtsanwaltsgebühren komplett bis auf einen Betrag von 10 €, den Sie selber an uns zahlen müssen.

Einen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier: Beratungshilfe.pdf

Drucken Sie den Antrag vor dem Erstberatungsgespräch aus und tragen Sie die notwendigen Angaben ein. Nehmen Sie den Antrag und die notwendigen Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (Mietvertrag, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen) gleich zum ersten Besprechungstermin mit.

Gleiches System gibt es für gerichtliche Auseinandersetzungen, es nennt sich dann Prozesskostenhilfe, in familienrechtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe.

Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe finden Sie hier: Prozesskostenhilfe.pdf

Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Gericht. Eine unverbindliche Einschätzung erhalten Sie, wenn Sie das großartige kostenlose Berechnungsprogramm unter www.pkh-fix.de nutzen.