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Aufgaben und Tätigkeiten - Notar in Hannover / Ronnenberg

Rechtsanwalt Stefan Gerold ist zugleich Notar. Als Notar erfüllt er staatliche Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Die typischen Aufgabenbereiche des Notars befassen sich mit:

  • Immobilien (Grundstückskaufverträge, Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Regelungen über Wohnungseigentum)
  • Erbsachen (Testamente, Erbverträge, Erbscheinverfahren, Ausschlagungen des Erbes)
  • Familiensachen (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen)
  • Vorsorge (Generalvollmacht,  Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,     Patientenverfügung)
  • Handels- und Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründung,    Registeranmeldungen, Gesellschaftssatzungen, Umwandlung und Umstrukturierung, Unternehmenskaufverträge,     Geschäftsanteilsübertragungen,     Regelung von Unternehmensnachfolgen,     Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen, Aus- und Eintritt neuer Gesellschafter)
  • Vereinsrecht (Anmeldungen zum Vereinsregister)

Beurkundungen beim Notar

Der Gesetzgeber hat die notarielle Beurkundung bei Rechtsgeschäften zwingend vorgeschrieben, die für die Beteiligten besonders weitreichende persönliche und wirtschaftliche Bedeutung haben. Der Notar kann aber auch auf Wunsch beurkunden, wenn die Beteiligten ein besonderes Interesse an einer Beweissicherung haben.

Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll der Notar darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen einer Partei. Der Notar dagegen hat strikte Unparteilichkeit zu wahren.

Beglaubigungen beim Notar

Der Notar beglaubigt die Unterschrift einer Person, wenn der Nachweis zu erbringen ist, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person stammt und der Aussteller die Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat. Viele Rechtsgebiete sehen dieses Formerfordernis vor. So bedarf es der Beglaubigung insbesondere im Grundbuchrecht. Gemäß § 29 der Grundbuchordnung (GBO) soll eine Eintragung in das Grundbuch nur dann vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Im Handelsregisterrecht müssen die Anmeldungen zum Register in beglaubigter Form erfolgen, wobei hier noch die Besonderheit besteht, dass seit dem 01.01.2007 nur noch die elektronisch beglaubigte Form zugelassen ist.

Wo darf der Notar tätig werden? (Auch für ein Grundstück in Hannover.)

Jeder Notar darf seine Tätigkeit grundsätzlich nur innerhalb seines Amtsbereiches ausüben. Rechtsanwalt Stefan Gerold ist als Notar im Amtsgerichtsbezirk Wennigsen zugelassen. Zum Amtsgerichtsbezirk gehören Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg und Wennigsen. Notar Gerold darf aber Beurkundungen außerhalb seines Amtsbereichs grundsätzlich über jede Angelegenheit in Deutschland beurkunden. Es ist also egal, wo das beispielsweise das Kaufgrundstück liegt: beurkunden kann der Notar in Ronnenberg auch den Grundstückskaufvertrag über eine Immobilie in Hannover, Hamburg oder München.

Ihr Notar Stefan Gerold - Nehmen Sie Kontakt auf!

Gerne steht Ihnen Notar Stefan Gerold für eine Beratung, Beurkundung und Beglaubigung zur Verfügung.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin per Online-Buchung, per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.
Wir freuen uns auf Sie.

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