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Wehrrecht

Warum zum Rechtsanwalt?

Die Beratung durch einen Rechtsanwalt stellt sicher, dass die gesamte rechtliche und persönliche Situation Ihres Falls erfasst wird und ggf. auch mögliche Probleme zu anderen Rechtsgebieten gelöst werden. So hat zum Beispiel ein gegen den Soldaten geführtes ziviles Strafverfahren immer auch dienstliche, nämlich disziplinarische, Auswirkungen ("Diszi").

Darüber hinaus erhält ein Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte. Dadurch stellen wir „Waffengleichheit“ her und haben den gleichen Informationsstand, wie der Dienstherr. So kann entschieden werden, ob und wie in Ihrem Fall weiter vorgegangen werden soll. Die Akteneinsicht bringt häufig auch Dinge zu Tage, die dem Soldaten noch gar nicht bekannt waren.

Da Anwälte und Ihre Mitarbeiter der Schweigepflicht unterliegen, sollte ein erstes und unverbindliches vertrauliches Gespräch genutzt werden, um die eigene Lage einschätzen zu können und konkrete Ratschläge und Handlungsempfehlungen zu erhalten. So können mögliche Fehler gleich vermieden oder es kann rechtzeitig Einfluss genommen werden, damit nichts Schlimmeres passiert.

Warum gerade zu uns?

Es ist wichtig, nicht nur einen Rechtsanwalt zu haben, der etwas von seiner Sache versteht, sondern einen Beistand zu haben, der sich voll für die Interessen von Soldaten stark macht und sie persönlich und Ihre Situation versteht.

Herr Khan verfügt als Fahnenjunker der Reserve über eigene militärische Erfahrungen und ist durch seine Tätigkeit beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (beim „Anwalt der Soldaten“) mit den besonderen Rechtsproblemen von Soldaten vertraut.

Angesichts der heutigen schnellen Kommunikationsmöglichkeiten stellt die Entfernung zwischen Soldat und Anwalt bei einer bundesweiten Vertretung, vor allem vor den Verwaltungsgerichten und den Truppendienstgerichten kein Problem dar. Zögern Sie nicht uns Ihren Fall zu schildern und eine unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wehrrecht-anwalt.de

Anwalt für Soldaten und Wehrrecht – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Sie suchen einen Anwalt, der Sie mit Kompetenz und Augenmaß im Soldaten- und Wehrrecht vertritt? Buchen Sie jetzt online einen Termin mit wenigen Klicks, per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.

Im Soldaten- und Wehrrecht werden Sie vertreten durch

  • Daniel Khan, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Soldaten- und Wehrrecht, Mediator