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Kündigung erhalten? - Was Sie jetzt tun sollten!

Es ist häufig erst einmal ein Schock, die Kündigung von seinem Arbeitgeber zu erhalten. Sorge und Ängste machen sich breit. Kein Mensch liest gerne, dass seine Arbeitskraft nicht mehr gebraucht wird.

Ruhe bewahren

Und trotz oder gerade wegen dieses Schocks, heißt es erstmal: Ruhe bewahren!
Nur weil die Kündigung des Arbeitsvertrags ausgesprochen wurde, heißt dies noch lange nicht, dass die Kündigung auch wirksam ist.
Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte - und die sollten Sie geltend machen. Möglicherweise können Sie weiterbeschäftigt werden oder die Zahlung einer Abfindung erreichen.

Kündigung im Arbeitsrecht - So handeln Sie richtig!

Wir raten Ihnen in jedem Fall, eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Hier geht es immerhin um Ihren Job, Ihre Lebensgrundlage.

Den Beratungstermin bei Ihrem Anwalt sollten Sie schnell vereinbaren, denn im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen: Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn diese Frist verpasst wird, gilt die Kündigung in den allermeisten Fällen als wirksam. Dann können Sie nicht mehr dagegen vorgehen.
Welche Unterlagen und Informationen der Anwalt von Ihnen benötigt, lesen Sie hier.

Müssen Sie weiter zur Arbeit erscheinen oder wurden Sie freigestellt?

Wenn Sie nicht fristlos gekündigt wurden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft, stellt sich die Frage, ob Sie - vielleicht schon am nächsten Tag - weiterhin wie gewohnt Ihrer Arbeit nachgehen müssen.

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Ihnen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Ihren Lohn zahlen und Sie als Arbeitnehmer müssen bis zum Ende des Vertrages arbeiten. Also müssen Sie auch weiterhin den Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten. Daran ändert die Kündigung und auch die Kündigungsschutzklage nichts. Anders ist dies nur, wenn Ihnen der Arbeitgeber eine Freistellung erteilt hat. Sie müssen nicht mehr im Betrieb erscheinen.
In allen anderen Fällen müssen Sie zumindest Ihre Arbeitskraft anbieten. Wenn der Arbeitgeber Sie dann wieder nach Hause schickt, haben Sie alles Erforderliche getan.

Ist die Kündigung wirksam?

Ihr Anwalt wird intensiv prüfen, ob die Kündigung wirksam ist.
Wenn Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung vorliegen, wird Ihr Anwalt die nächsten Schritte ausführlich mit Ihnen besprechen. Egal ob Sie weiterbeschäftigt werden wollen oder an eine Abfindung denken: Es muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt gilt es auch, Ihre Ziele zu besprechen: Haben Sie überhaupt noch ein Interesse, bei Ihrem jetztigen Arbeitgeber weiterzuarbeiten? Haben Sie vielleicht schon eine neue Stelle in Aussicht? Wollen Sie im Prozess eine möglichst große Abfindung erzielen? Diese Fragen fließen in die Prozesstaktik mit ein.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht wird auch prüfen, ob Sie noch weitere Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber haben: Gibt es Lohnrückstände? Müssen Überstunden vergütet werden? Muss Urlaub abgegolten werden? Ist ein gutes (Zwischen-)Zeugnis das Ziel?

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Wenn Ihnen gekündigt wurde, sollten Sie sich sofort beim Jobcenter (z.B. in Hannover) melden. Vermeiden Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, denn auch hier gelten strenge Fristen:
•    Arbeitssuchend melden müssen Sie sich bereits, sobald Sie die Kündigung erhalten haben.
•    Arbeitslos melden müssen Sie sich ebenfalls beim Jobcenter - und zwar zum Ende Ihrer Kündigungsfrist.

Weitere Informationen von Ihrem Rechtsanwalt in Hannover

Auf unserer Themenseite zum Arbeitsrecht haben wir haben wir weitere Informationen gesammelt:

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?

Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie - egal, ob Sie eine Abfindung erhalten oder weiterbeschäftigt werden wollen.
Im Arbeitsrecht werden Sie vertreten durch
•    Stefan Gerold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar
•    Daniel Urban, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin per Online-Buchung, per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.

Kanzlei Gerold & Partner - Rechtsanwalt und Notar in Hannover / Ronnenberg