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Der Gegner?

Wenn sie eine Forderung außergerichtlich vergeblich angemahnt haben und sich der Gegner in Verzug befindet, trägt er auch Ihre Kosten für den Rechtsanwalt dann, wenn Sie die Forderung außergerichtlich durchsetzen können. Gerichtlich dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Dies gilt allein in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in 1. Instanz nie, hier trägt jeder immer seine eigenen Kosten auch beim Sieg selber.