Häufig nicht bekannt: sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Kosten, die Ihnen durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl entstehen. Und noch mehr: sie können ihn sofort beauftragen. Die Frage, ob der Unfall unverschuldet war oder möglicherweise eine Teilschuld in Betracht kommt, klären wir im ersten Gespräch mit Ihnen.
Auch mit allen seriösen Haftpflichtversicherungen arbeiten wir gut und konstruktiv zusammen. Aber eins muss klar sein: das Interesse der Gegenseite ist immer ein anderes als Ihres: dort will man Kosten sparen, Sie dagegen wollen alles das, was Ihnen auch zusteht. Was das bedeutet, wird Ihnen die Gegenseite nicht bis ins Letzte sagen wollen, auch wenn gern so getan wird. Man will Ihnen dagegen gern eine besondere Werkstatt vorgeben, einen eigenen Sachverständigen schicken und in aller Hast nette Briefe schicken, damit Sie sich keinen eigenen Anwalt nehmen, der Sie aufklärt. Lassen Sie das nicht mit sich machen: Sie können einen Sachverständigen, eine Werkstatt und auch einen Rechtsanwalt frei wählen.