Sie kennen es aus jedem zweiten Krimi: „Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern!“ – Und: „Sie können einen Anwalt anrufen!“
Beides wird so oder ähnlich einem Beschuldigten im Strafverfahren gesagt werden, bevor er zur Sache vernommen werden kann. Beide Hinweise gelten nicht nur im Krimi, sondern auch im realen Leben.
Und beide Hinweise sollten Sie sehr ernst nehmen. Es ist nicht von Fall zu Fall richtig, die Aussage zu verweigern: es ist sogar immer richtig. Und es ist ebenso immer richtig, in Strafsachen einen Anwalt um Rat zu bitten. Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft machen das beruflich. Ihr Ziel ist es, Täter zu überführen. Das kann auch mal einen Unschuldigen treffen.
Wir verteidigen unsere Mandanten im Strafrecht vorrangig gegen Vorwürfe aus dem Straßenverkehr: Unfallflucht, Nötigung, Alkohol und Drogen am Steuer, Körperverletzung und Tötungsdelikte.
Ein weiterer Schwerpunkt hier ist das Jugendstrafrecht. Jugendstrafrecht kann Anwendung finden für Heranwachsende, die zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre waren und muss Anwendung finden für Jugendliche, die zur Tatzeit 14, aber noch keine 18 Jahre waren.
Möglicherweise besteht die Chance, eine Bestellung zum Pflichtverteidiger zu erreichen. Insbesondere wenn Sie wegen des Tatvorwurfs inhaftiert sind oder wenn Ihnen ein Verbrechen zu Last gelegt wird.
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