Der erste und vielleicht wichtigste Rat im Strafrecht lautet: Erstmal Schweigen!
Sie haben von der Polizei ein Schreiben zur Beschuldigtenanhörung erhalten oder sind noch am Ort des Geschehens als mögliche Beschuldigte oder möglicher Beschuldigter von der Polizei belehrt worden? Was tun?
Zunächst einmal sollten Sie jede Aussage verweigern und sich umgehend einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Strafrecht suchen, der bzw. die Sie im Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls auch im anschließenden gerichtlichen Strafverfahren, als Strafverteidiger bzw. Strafverteidigerin vertritt.
Wenn Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter im Ermittlungsverfahren belehrt oder vorgeladen worden sind, raten wir als Strafverteidiger Ihnen dringen dazu erstmal keine eigenen Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzugeben. Es gibt keinen Grund frühzeitig eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen und der Polizei und der Staatsanwaltschaft dadurch mehr Informationen als nötig zu geben. Selbst wenn Sie unschuldig sind und mit der Tat nichts zu tun haben, können Sie dies später immer noch über Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin darlegen. Diesbezüglich besteht für Sie kein Risiko, da Sie stets die Möglichkeit zur rechtlichen Äußerung haben. Viel größer hingegen ist die Gefahr, dass Sie unbedacht etwas sagen, was Sie hinterher nur noch schwer wieder zurücknehmen oder korrigieren können. Aus diesem Grund raten wir dringend dazu sich stets einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin zu suchen, der bzw. die Sie in einem Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls auch in einem anschließenden gerichtlichen Strafverfahren, rechtlich vertritt.
Sollten Sie bereits einen Strafbefehl oder gar eine Anklage erhalten haben, sollten Sie für das gerichtliche Strafverfahren ebenfalls unbedingt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Strafrecht aufsuchen, der bzw. die Sie ausführlich und gewissenhaft berät und Sie gegebenenfalls auch als Strafverteidiger bzw. Strafverteidigerin vertritt. Das Strafverfahren hat einige Facetten, die bedacht werden müssen und ermöglicht auch andere Formen das Verfahren zu beenden als durch Urteil.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei sind als staatliche Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden dazu ausgebildet, Straftaten mit einer Vielzahl von Ermittlungsmöglichkeiten aufzuklären. Gegenüber dem Beschuldigten oder der Beschuldigten besteht hierbei ein erhebliches Gefälle an Wissen, Ressourcen und Fähigkeiten. Das Ziel der Ermittlungsbehörden ist es, Täter und Täterinnen zu überführen und auch wenn die Ermittlungsbehörden in einem Großteil aller Verfahren gute Arbeit leisten, wird nicht immer gleichmäßig in alle Richtungen ermittelt und möglicherweise entlastende Tatsachen nicht entsprechend gewürdigt.
Aus diesem Grund raten wir dazu im Falle eines Ermittlungs- und/oder Strafverfahrens stets einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Strafrecht mit ihrer Verteidigung zu beauftragen. Diese kennen sowohl das Ermittlungs- als auch das gerichtliche Strafverfahren und können mit ihrer fachlichen Kompetenz das Gefälle gegenüber den Ermittlungsbehörden ausgleichen und Sie so zuverlässig vertreten.
Wir bei Gerold & Partner sind Ihre Strafverteidiger in Hannover und Umgebung und vertreten Sie gerne in sämtlichen Ermittlungs- und/oder Strafverfahren. Unsere Anwälte kennen sowohl die Amts- als auch die Landgerichte in Hannover und der Region und können Ihr Ermittlungsverfahren unter Umständen bereits vor Anklageerhebung zur Einstellung bringen. Auch wenn Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, können wir als Strafverteidiger für Sie immer noch ein positives Ergebnis erzielen und Ihre Interessen und Rechte so gut wie möglich bei Gericht vertreten.
Wenn Sie einen Strafverteidiger suchen, der sowohl das Ermittlungs- als auch das gerichtliche Strafverfahren und ihre Besonderheiten kennt und Sie mit fachlicher Kompetenz, Verständnis und Durchsetzungsvermögen vertritt, dann vereinbaren Sie bei uns schnell und einfach einen Termin:
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Kanzlei Gerold & Partner - Rechtsanwälte und Notar in Hannover / Ronnenberg