Nach unserem ein Eindruck werden Verträge in aller Regel vor dem Unterschreiben nicht oder nicht vollständig gelesen. In diesem Moment hat man ein gutes Gefühl und ist sich seiner Sache sicher. Ungeprüft werden so oft seitenweise Klauseln des Verwenders, so beim Kaufvertrag und Werkvertrag unterschrieben. Sie sind so Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, ohne dass man sich dessen bewusst ist. Das böse Erwachen kommt später. Die gekaufte Sache ist mangelbehaftet: der Gebrauchtwagen wird als Unfallwagen enttarnt oder die Benzinpumpe gibt nach wenigen Kilometern den Geist auf. Die Einbauküche ist falsch vermessen worden. Die gelieferten Pflastersteine werden falsch verlegt.
Erstmalig wird nun der Vertrag zur Hand genommen und man wundert sich, was da alles in oft immer kleinerer Schriftgröße steht. Die Gegenseite wusste das aber schon vorher und weist alle Ansprüche zurück.
Wir lesen auch das Kleingedruckte. Wir vertreten Unternehmen und Verbraucher auf beiden Seiten des Vertrages. Wir entwerfen Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer, Werkunternehmer und Dienstleister und verteidigen diese gegen unbegründete Inanspruchnahme. Umgekehrt vertreten wir Unternehmer und Verbraucher aber auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wie Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz, wenn geschlossene Verträge juristisch angreifbar sind.
Ein Schwerpunkt liegt im Vertragsrecht beim Gebrauchtwagenvertrag.
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