Bereits im ersten Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen die zu erwartenden Kosten. Mit uns gibt es keine Überraschungen! Sie zahlen bei uns nur die gesetzlichen Mindestgebühren.
Die Kosten für eine Scheidung teilen sich in die Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt. Die Kosten für das Gericht sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), die Gebühren für den Anwalt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Sie orientieren sich an dem Einkommen der Eheleute: Haben die Ehepartner ein kleines Einkommen, sind die Kosten moderat. Je mehr die Ehepartner verdienen, desto höher fallen die Gebühren für die Scheidung aus.
Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über alles einig sind und nur einen Scheidungsbeschluss durch das Gericht benötigen, können Sie Kosten sparen. Wenn Sie sich vor Gericht aber auch über das Vermögen, den Unterhalt und die Kinder (sogenannte Folgesachen) streiten, steigen die Gebühren für das Gericht und für den Anwalt. Deshalb suchen wir für Sie auch nach Lösungen, die eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich machen.
Außerdem beraten wir Sie zu Möglichkeiten, die Kosten für Ihre Scheidung möglichst gering zu halten. Dazu zählen zum Beispiel die Verfahrenskostenhilfe, der Verfahrenskostenvorschuss, außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten auf "Nebenschauplätzen" und notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Wer sich einen Anwalt eigentlich nicht leisten kann, der erhält Verfahrenskostenhilfe (VHK). Der Staat übernimmt dann die Kosten für den Anwalt und das Gericht. Wir beraten Sie ausführlich zur Verfahrenskostenhilfe.
Sie suchen einen Anwalt, der Sie mit Kompetenz und Augenmaß im Familienrecht vertritt? Buchen Sie jetzt online einen Termin mit wenigen Klicks, per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.
Im Familienrecht werden Sie vertreten durch
Kanzlei Gerold & Partner - Rechtsanwälte und Notar in Hannover / Ronnenberg