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Kündigung in der Ausbildung? - Was Sie jetzt tun sollten!

Sie befinden sich in der Berufsausbildung? Ihnen wurde in der Ausbildung gekündigt? Oder es wurde mit einer Kündigung gedroht?
Nehmen Sie die Situation ernst! Die abgeschlossene Ausbildung ist Ihre Zukunft!
Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten. Kündigungen in der Ausbildung sind nämlich sehr oft unwirksam. Und wenn die Kündigung unwirksam ist, dann können Sie Ihre Ausbildung fortsetzen.

Ist die Kündigung wirksam?

Um einem Azubi zu kündigen, muss sehr viel passieren. Ein privates Telefonat vom Diensttelefon oder zu spätes Erscheinen im Ausbildungsbetrieb reichen zum Beispiel nicht als Grund für eine Kündigung. Auch wenn Sie ungenügende Leistungen in der Berufsschule haben, kann Ihnen nicht gekündigt werden.
Für eine Kündigung müssen wichtige Gründe vorliegen. Das können ein Diebstahl, eine üble Beleidigung des Ausbilders oder sehr häufige, unentschuldigte Fehlzeiten sein.
Je näher Ihre Prüfung rückt, desto schwieriger ist es für den Ausbilder, Ihnen zu kündigen.

Was ist jetzt zu tun?

Jeder Fall ist ein Einzelfall: Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen!
Ihr Anwalt wird die Kündigung bewerten und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. In vielen Fällen gibt es bei den zuständigen Stellen (z. B. der Industrie- und Handelskammer) einen sogenannten Schlichtungsausschuss. Dort wird dann versucht, eine Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb zu finden. Häufig kann schon dort eine Lösung gefunden werden, sodass Sie Ihre Ausbildung fortsetzen können.

Wenn dort keine Lösung gefunden wird, wird der Anwalt für Sie eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dort wird dann eine Richterin oder ein Richter über die Kündigungsschutzklage entscheiden. Das Gericht wird urteilen, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist.

Wichtig: Sie müssen schnell sein! Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen. Wenn der Anwalt nicht innerhalb einer kurzen Frist einen Antrag bei dem Schlichtungsausschuss bzw. beim Arbeitsgericht stellt, dann gilt die Kündigung als wirksam. Sie können sich dann nicht mehr dagegen wehren!
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Erhalt der Kündigung.

Denken Sie auch an Ihr Zeugnis!

Wie jeder Arbeitnehmer haben Sie bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. Egal wie lange Ihr Ausbildungsabschnitt gedauert hat: Verzichten Sie nicht auf Ihr Zeugnisrecht! Das Zeugnis ist wichtig für Ihren Lebenslauf. Das Zeugnis muss wohlwollend sein und darf Sie auf Ihrem beruflichen Lebensweg nicht behindern.
Gerne fordern wir Ihren Ausbilder auf, Ihnen ein gutes Zeugnis zu erteilen.Haben Sie bereits ein Zeugnis erhalten? Wir prüfen, ob das Zeugnis allen Ansprüchen genügt.

Sie haben nicht genug Geld, um einen Anwalt und das Gericht zu bezahlen?

Menschen, die sich einen Anwalt nicht leisten können, werden unterstützt. Für die Beratung wird Ihnen ein Berechtigungsschein ausgestellt. Sie zahlen dann lediglich 15 €.
Für die Kündigungsschutzklage wird Ihr Anwalt für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann für Sie die Kosten für die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Wurde Ihnen in der Ausbildung gekündigt?

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie professionell und prüfen Ihre Kündigung. Wir unterstützen Sie - egal, ob Sie die Ausbildung in Ihrem jetzigen Betrieb fortsetzen oder den Ausbilder wechseln wollen.
Im Arbeitsrecht werden Sie vertreten durch

•    Stefan Gerold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar
•    Daniel Urban, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vereinbaren Sie jetzt online einen Termin unter "Termin buchen", per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.

Kanzlei Gerold & Partner - Rechtsanwälte und Notar in Hannover / Ronnenberg