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Nur was man gern macht, kann man auch gut machen. Was aber ist gut?

Nach unserer Vorstellung ist gut:

  • Sachlich Ihre Interessen vertreten
  • Gründlich die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage herausarbeiten
  • Für Sie nicht nur Gesetze zu wälzen, sondern pragmatische und wirtschaftliche Lösungsansätze erarbeiten
  • Individuell auf Ihre persönliche Situation eingehen, kurzfristig für Sie erreichbar sein und sich für Sie Zeit nehmen

Nicht gut dagegen ist:

  • Unsachlich werden und den Gegner beleidigen
  • Ihnen das Blaue vom Himmel zu versprechen
  • Nicht vorab über Kosten aufzuklären
  • Textbausteine aneinander reihen und blind Gerichtsurteile zitieren, die bei näherer Prüfung gar nicht auf den konkreten Fall passen
  • Tagelang nicht für Sie erreichbar sein und der Bitte um Rückruf nicht nachkommen
  • Viel reden, aber Ihnen nicht zuhören

Diese Grundsätze gelten für uns immer. Sie gelten aber umso mehr dann, wenn Kinder betroffen sind.