Telefon: 0511 - 26 096 900

Was passiert mit gemeinsamen Verträgen bei Trennung und Scheidung?

Während der Ehe werden viele Verträge gemeinsam abgeschlossen: Ein gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsame Kreditverträge, ein Bausparvertrag oder gemeinsame Versicherungen.
Nach der Trennung muss jeder Vertrag beleuchtet werden. Zu den häufigsten Verträgen gehören:

Mietvertrag
Zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung aus, sollte er auch nicht mehr im Mietvertrag stehen. Er haftet sonst gegebenenfalls weiter. Der Vermieter kann von dem zweiten Ehepartner auch weiterhin die Miete verlangen – auch wenn dieser nicht mehr in der Wohnung lebt.
Es ist nicht ausreichend, wenn dem Vermieter die Trennung und der Auszug aus der Wohnung angezeigt wird. Alle drei Parteien des Vertrages (der Vermieter und die beiden Ehepartner) müssen der Kündigung des einen Ehepartners und der Fortsetzung des Mietvertrages mit dem anderen Ehepartner zustimmen.

Gemeinsame Kreditverträge
Wurden während der Ehe gemeinsame Kredite aufgenommen, muss eine Regelung gefunden werden, um eine einseitige Belastung eines Ehepartners zu vermeiden. Die Bank ist nicht immer bereit, einen Schuldner ohne Gegenleistung aus dem Darlehensvertrag zu entlassen. Solange beide Eheleute als Schuldner im Kreditvertrag genannt sind, kann die Bank für Zinsen und Tilgung beide oder auch jeden Ehepartner einzeln im Anspruch nehmen.

Gemeinsame Versicherungen
Gemeinsame Versicherungen können während der Ehezeit Kosten sparen. Nach der Trennung oder Scheidung gilt es, die Versicherungsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern.
Dazu können eine Familienkrankenversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Lebensversicherung gehören. Auch muss überprüft werden, ob die Begünstigten in den Versicherungen geändert werden sollen: Soll weiterhin der Noch-Ehepartner die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung erhalten, wenn Ihnen etwas zustößt?

Fachanwalt für Familienrecht – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Sie suchen einen Anwalt, der Sie mit Kompetenz und Augenmaß im Familienrecht vertritt? Buchen Sie jetzt online einen Termin mit wenigen Klicks, per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.

Im Familienrecht werden Sie vertreten durch

  • Daniel Urban, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
  • Stefan Gerold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Notar

Kanzlei Gerold & Partner - Rechtsanwälte und Notar in Hannover / Ronnenberg