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Ehevertrag

Ehevertrag - Vorsorgen für den Ernstfall

Die Zahl der Ehescheidungen liegt bei ca. 40 %. Natürlich möchte jedes Paar zu den übrigens 60 % gehören. Um für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben und Streit zu vermeiden, können Paare vor der Hochzeit, aber auch noch während der Ehe einen notiellenen Ehevertrag schließen. Im Ehevertrag können z.B. Unterhaltsansprüche geregelt oder ausgeschlossen werden oder Vermögensgegenstände verteilt werden (Zugewinn oder Gütertrennung). Außerdem kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.

Ihr Fachanwalt berät Sie umfassend und entwirft einen Ehevertrag nach Ihren Vorgaben.

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