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Gemeinsame Kinder: Sorgerecht und Umgangsrecht
Unsere Fachanwälte haben das Kindeswohl jederzeit im Blick
Unser besonderes Augenmerk liegt auf dem Kindeswohl.
Sind gemeinsame Kinder von der Trennung ihrer Eltern direkt betroffen, stehen sie bei uns im Vordergrund der Betrachtung. Fragen zum Sorgerecht und zum
Umgangsrecht sind zu klären. Wer soll für das Kind sorgen? Wer darf das Kind wann sehen?
Mehr noch als in allen anderen Tätigkeitsbereichen ist beim Sorgerecht und Umgangsrecht Sachlichkeit, Einfühlungsvermögen und wechselseitiger Respekt der
hohe Anspruch an unsere anwaltliche Tätigkeit.
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