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Was sind die Unterschiede zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht?
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Wann gilt Jugendstrafrecht?
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Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?
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Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht stellt einen besonderen Bereich des Strafrechts dar. Während das reguläre Strafrecht, welches in Abgrenzung zum Jugendstrafrecht
manchmal auch als Erwachsenenstrafrecht bezeichnet wird, die Strafbarkeit, das Strafmaß und das Strafverfahren bei erwachsenen Täterinnen und Tätern regelt,
normiert das Jugendstrafrecht die hiervon teilweise abweichenden Vorschriften bei jugendlichen und heranwachsenden Täterinnen und Tätern.
Während das Erwachsenenstrafrecht sich hauptsächlich auf die regulären Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) bezieht,
trägt das Jugendstrafrecht der besonderen Verfassungsstellung des Jugendschutzes Rechnung und bezieht sich neben den regulären Vorschriften vor allem auch auf
die Vorschriften aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
1. Was sind die Unterschiede zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich gegenüber dem
regulären Strafrecht
vor allem dadurch, dass im Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung des Täters oder der Täterin im Vordergrund steht.
Kerngedanke und maßgebendes Kriterium im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke. Gemäß dem Erziehungsgedanken ist es im Jugendstrafrecht grundsätzlich
das Ziel solche Maßnahmen zu treffen, die den verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden helfen auf den richtigen Weg zurück zu finden. Ziel der Gerichte
ist es im Falle einer Verurteilung also nicht eine das Unrecht vergeltende Strafe zu verhängen sondern so auf die Täterinnen und Täter einzuwirken,
dass diese künftig keine Straftaten mehr begehen.
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2. Wann gilt Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht findet immer Anwendung, wenn es sich bei der beschuldigten Person um einen Jugendlichen oder eine Jugendliche handelt.
Dies ist der Fall, wenn die beschuldigte Person zur Tatzeit bereits 14 aber noch keine 18 Jahre alt gewesen ist.
Das Jugendstrafrecht kann Anwendung finden, wenn es sich bei der beschuldigten Person um einen Heranwachsenden oder eine Heranwachsende
handelt. Dies ist der Fall, wenn die beschuldigte Person zur Tatzeit bereits 18 aber noch keine 21 Jahre alt gewesen ist.
Grundsätzlich findet bei heranwachsenden Personen das reguläre Strafrecht Anwendung. Gemäß § 105 Abs. 1 JGG findet bei heranwachsenden Personen jedoch das
Jugendstrafrecht Anwendung, wenn die Persönlichkeit der heranwachsenden Person noch der eines Jugendlichen bzw. einer Jugendlichen entspricht oder es sich
bei der Tat um eine typische Jugendverfehlung handelt.
Entscheidend für die Frage, ob die Persönlichkeit der heranwachsenden Person noch der eines Jugendlichen bzw. einer Jugendlichen entspricht, ist der
Reifegrad der heranwachsenden Person. Stellt das Gericht bei der heranwachsenden Person keine Reifeverzögerung fest, so findet das reguläre Strafrecht
Anwendung. Stellt das Gericht bei der heranwachsenden Person hingegen eine Verzögerung der geistigen Reife fest, so findet das Jugendstrafrecht Anwendung.
Die Beurteilung des Reifegrades hängt maßgeblich von den persönlichen Lebensumständen der heranwachsenden Person sowie von deren Verhalten bei der
konkreten Tat ab.
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3. Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?
Aufgrund des Erziehungsgedankens unterscheiden sich die Sanktionen im Jugendstrafrecht deutlich von denen im regulären Strafrecht. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Jugendstrafe als schwerwiegendste Sanktion des Jugendstrafrechts. Im Falle einer Jugendstrafe spielt der Erziehungsgedanke keine Rolle mehr und das Strafmaß wird, wie im regulären Strafrecht auch, angemessen zur Schuld bestimmt. Das Jugendstrafrecht sieht im Wesentlichen die folgenden Sanktionsmaßnahmen vor:
- Verwarnung
- Gemeinnützige Arbeit
- Kurzzeitiger Jugendarrest
- Freiheitsentziehende Jugendstrafe auf Bewährung
- Freiheitsentziehende Jugendstrafe ohne Bewährung
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