Termin buchen

Jugendstrafrecht

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Hannover/Ronnenberg

Das Jugendstrafrecht stellt einen besonderen Bereich des Strafrechts dar. Es regelt die Strafbarkeit, das Strafmaß und das Strafverfahren bei jugendlichen und heranwachsenden Täterinnen und Tätern.

  • Was ist Jugendstrafrecht?

  • Wann gilt Jugendstrafrecht?

  • Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?


  • Weiterführende Links

1. Was ist Jugendstrafrecht?

Im Unterschied zum regulären Strafrecht, welches die Strafbarkeit, das Strafmaß und das Strafverfahren bei erwachsenen Täterinnen und Tätern regelt, normiert das Jugendstrafrecht die hiervon teilweise abweichenden Vorschriften bei jugendlichen und heranwachsenden Täterinnen und Tätern.

Während das reguläre Strafrecht, in Abgrenzung zum Jugendstrafrecht manchmal auch als Erwachsenenstrafrecht bezeichnet, sich die regulären Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) bezieht, trägt das Jugendstrafrecht der Verfassungsstellung des Jugendschutzes Rechnung und bezieht sich neben den regulären Vorschriften vor allem auch auf die Vorschriften aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Das Jugendstrafrecht zeichnet sich gegenüber dem regulären Strafrecht vor allem dadurch aus, dass im Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung der Jugendlichen im Vordergrund steht, sondern der Erziehungsgedanke das maßgebende Kriterium bei der Rechtsprechung ist.

Gemäß dem Erziehungsgedanken ist es im Jugendstrafrecht grundsätzlich das Ziel solche Maßnahmen zu ergreifen, die den Jugendlichen und Heranwachsenden helfen auf den richtigen Weg zurück zu finden und die darauf hinwirken, dass diese künftig keine Straftaten mehr begehen. In der Praxis sind dies meist Maßnahmen, die auch eine geringe Strafwirkung entfalten, da der Täter oder die Täterin aus seinem bzw. ihrem Fehlverhalten lernen soll. Eine das Unrecht vergeltende Strafe ist eben jedoch nicht die entscheidende Grundlage für die letztlich getroffene Maßnahme, sondern die erzieherische Einwirkung, die diese auf den Täter bzw. die Täterin erzielen soll. Aufgrund des Erziehungsgedankens unterscheiden sich strafrechtlichen Sanktionen im Jugendstrafrecht daher deutlich von den Sanktionen im Erwachsenenstrafrecht. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Jugendstrafe als schwerwiegendste Sanktion des Jugendstrafrechts. Im Falle einer Jugendstrafe spielt der Erziehungsgedanke keine Rolle mehr und das Strafmaß wird wie im regulären Strafrecht abgemessen zur Schuld festgelegt.

[ top ]

2. Wann gilt Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht findet immer Anwendung, wenn es sich bei der beschuldigten Person um einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche handelt. Dies ist der Fall, wenn die beschuldigte Person zur Tatzeit bereits 14 aber noch keine 18 Jahre alt gewesen ist.

Das Jugendstrafrecht kann Anwendung finden, wenn es sich bei der beschuldigten Person um einen Heranwachsenden bzw. eine Heranwachsende handelt. Dies ist der Fall, wenn die beschuldigte Person zur Tatzeit bereits 18 aber noch keine 21 Jahre alt gewesen ist.

Grundsätzlich findet bei heranwachsenden Personen das reguläre Strafrecht für Erwachsene Anwendung. Gemäß § 105 Abs. 1 JGG findet bei heranwachsenden Personen jedoch stattdessen das Jugendstrafrecht Anwendung, wenn die Persönlichkeit der heranwachsenden Person noch der eines Jugendlichen bzw. einer Jugendlichen gleich steht oder es sich bei der Tat um eine typische Jugendverfehlung handelt.

Entscheidend für die Frage, ob die Persönlichkeit der heranwachsenden Person noch der eines Jugendlichen bzw. einer Jugendlichen gleich steht, ist der Reifegrad der heranwachsenden Person. Stellt das Gericht bei der heranwachsenden Person keine Reifeverzögerung fest, so findet das reguläre Strafrecht Anwendung. Stellt das Gericht bei der heranwachsenden Person allerdings eine Verzögerung der Reife fest, so findet das Jugendstrafrecht Anwendung.

Die Beurteilung des Reifegrads hängt maßgeblich von den persönlichen Umständen der heranwachsenden Person sowie von deren Verhalten bei der konkreten Tat ab.

[ top ]

3. Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?

Da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, unterscheiden sich die Sanktionen im Jugendstrafrecht deutlich vom regulären Strafrecht. Das Jugendstrafrecht sieht im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen vor:

  • Verwarnung
  • Gemeinnützige Arbeit
  • Kurzzeitiger Jugendarrest
  • Freiheitsentziehende Jugendstrafe auf Bewährung
  • Freiheitsentziehende Jugendstrafe ohne Bewährung

[ top ]

Entscheidend für die Auswahl des Strafmittels ist weniger die Schwere der Tat, sondern die Frage, welche Sanktion erforderlich ist, um den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten.

Weiterführende Links

[ top ]



Vereinbaren Sie noch heute einen Termin
mit Ihrem Anwalt in Hannover/Ronnenberg



Termin buchen Kontakt

Wir benötigen Ihre Zustimmung

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dürfen wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine Inhalte anzeigen.

Wir benötigen daher Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies, um Daten auf Ihrem Gerät zu speichern und zu verarbeiten.


Diese beinhalten Wiedererkennungsmerkmale, die dazu dienen, unsere Inhalte an die Interessen unserer Besucher anzupassen.

Für diese Verarbeitungszwecke können Cookies anonym auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Näheres dazu in unserer Datenschutzerklärung.