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Rechtsanwalt für
Gewaltschutz
in Hannover und der Region

Gewaltschutz

Das gerichtliche Gewaltschutzverfahren dient dem Schutz vor Gewalt und Stalking. Mithilfe dieses gerichtlichen Eilverfahrens kann innerhalb kürzester Zeit eine einstweilige Anordnung erwirkt werden, die das Opfer vor dem Gewalttäter oder der Gewalttäterin schützt.

Sowohl Gewalt - insbesondere häusliche Gewalt - als auch Stalking sind für die Betroffenen häufig äußerst belastende Erfahrungen, die tief in das eigene Leben eingreifen und die Betroffenen stark einschränken. Wenn Sie von Gewalt, häuslicher Gewalt oder Stalking betroffen sind und schnellen und vertrauensvollen Rechtsschutz benötigen, dann kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche und zuverlässige Rechtsberatung. Gerold & Partner ist Ihr Ansprechpartner für Gewaltschutz in Hannover und der Region. Wir beraten Sie diskret, verständnis- und vertrauensvoll und helfen Ihnen eine einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken, um so ein umfassendes Kontaktverbot und/oder eine Wohnungszuweisungen zu Ihrem Schutz durchzusetzen.

  • Was ist eine einstweilige Anordnung?

  • Wann bekomme ich eine einstweilige Anordnung?

  • Wie schnell bekomme ich eine einstweilige Anordnung?

  • Wie lange gilt eine einstweilige Anordnung?

  • Was ist wichtig für eine einstweilige Anordnung?

  • Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die einstweilige Anordnung?

Was ist eine einstweilige Anordnung?

Eine einstweilige Anordnung ist ein gerichtlicher Beschluss, der im Rahmen eines Eilverfahrens erlassen wird und dem Antragsgegner bzw. der Antragsgegnerin vorläufig bestimmte Pflichten auferlegt bzw. Rechte untersagt.

Durch eine einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren kann dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin z.B. untersagen werden sich dem Antragsteller oder der Antragstellerin auf eine bestimmte Distanz zu nähern und Kontakt zu ihm bzw. ihr aufzunehmen.

Dieser Schutz kann auch auf bestimmte Orte wie das eigene Zuhause, den eigenen Arbeitsplatz oder andere Aufenthaltsorte ausgeweitet werden, die der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin regelmäßig besucht.

Wenn beide Parteien in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, kann der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin sogar für mehrere Monate aus der Wohnung verwiesen werden (Wohnungszuweisung).

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Wann bekomme ich eine einstweilige Anordnung?

Um eine einstweilige Anordnung zu erhalten muss einer von vier Fällen vorliegen:

  • Die andere Person hat vorsätzlich Ihren Körper, Ihre Gesundheit, Ihre Freiheit oder Ihre sexuelle Selbstbestimmung verletzt.
  • Die andere Person hat ernsthaft gedroht Ihren Körper, Ihre Gesundheit, Ihre Freiheit oder Ihre sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen.
  • Die andere Person ist vorsätzlich und widerrechtlich in Ihre Wohnung eingedrungen.
  • Die andere Person hat Ihnen vorsätzlich, widerrechtlich und entgegen Ihren ausdrücklichen Willen wiederholt nachgestellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.

Hinweis: Um eine Wohnungszuweisung zu erhalten muss der 1) Fall vorliegen.

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Wie schnell bekomme ich eine einstweilige Anordnung?

Eine einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren bekommen Sie in der Regel in 1-2 Tagen.

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Wie lange gilt eine einstweilige Anordnung?

Eine einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren gilt in der Regel für 6 Monate.

Sollte der Grund für die einstweilige Anordnung nach 6 Monaten immer noch vorliegen, kann die einstweilige Anordnung einmal um 6 Monate verlängert werden.

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Was ist wichtig für eine einstweilige Anordnung?

  • Der Antrag sollte so schnell wie möglich gestellt werden.
    Einstweilige Anordnungen sind Eilverfahren. Der Gewaltschutzantrag sollte daher spätestens 14 Tage nach dem letzten Vorfall gestellt werden.
  • Der Antrag muss eine eidesstattliche Versicherung enthalten.
    Dem Antrag muss eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers bzw. der Antragsstellerin beiliegen, in der er bzw. sie den Sachverhalt so genau wie möglich schildert und versichert, dass seine bzw. ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

    Wichtig:
    Eine falsche eidesstattliche Versicherung stellt eine Straftat dar!
  • Mögliche Beweismittel sichern.
    Haben Sie Zeugen oder Zeuginnen für den Vorfall? Dann schreiben Sie sich deren Namen und Adressen auf.

    Ist es im Verlaufe des Vorfalls zu einem lauten Streit gekommen? Dann fragen Sie Ihre Nachbarn, ob diese den Streit mitbekommen haben.

    Haben Sie Verletzungen erlitten? Dann lassen Sie sich diese von einem Arzt attestieren und machen Sie entsprechende Fotos.

    Gibt es Textnachrichten, die den Vorfall belegen? Dann sichern Sie diese mit Screenshots.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Täter auf.
    Die einstweilige Anordnung hat das Ziel Sie vor Kontakt mit dem Antragsgegner bzw. der Antragsgegnerin zu schützen. Sollten Sie eigenständig Kontakt zu dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin aufnehmen und sei es wegen einer anderen Angelegenheit, muss das Gericht davon ausgehen, dass Sie nicht schutzbedürftig sind. Nehmen Sie daher auf keinen Fall selbst Kontakt auf und antworten Sie auch nicht auf etwaige Nachrichten.

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Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die einstweilige Anordnung?

Sollte der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin gegen die einstweilige Anordnung verstoßen droht ihm bzw. ihr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

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