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Lebenslange Freiheitsstrafe
Lebenslange Freiheitsstrafe
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe im deutschen Strafrecht. Einen Unterschied zwischen den Begriffen lebenslang, lebenslange Freiheitsstrafe und lebenslänglich gibt es nicht. Die Begriffe werden im Volksmund synonym verwendet. Der rechtlich korrekte Begriff ist die lebenslange Freiheitsstrafe.
Wie lange ist lebenslänglich in Deutschland?
Die lebenslange Freiheitsstrafe gilt in Deutschlang grundsätzlich erstmal für unbestimmte Zeit. Das bedeutet, dass die lebenslange Freiheitsstrafe
zunächst einmal ohne Enddatum verhängt wird. Unter diesem Gesichtspunkt kann man also tatsächlich davon sprechen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe
erstmal lebenslänglich gilt.
Gemäß § 57a Abs. 1 StGB kann der Täter bzw. die Täterin allerdings nach 15 Jahren Haft auf
Bewährung entlassen werden, sofern das Gericht in seinem Urteil nicht die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat.
Die lebenslange Freiheitsstrafe gilt in Deutschland also tatsächlich erstmal lebenslänglich – nach 15 Jahren kann der Täter bzw. die Täterin aber
unter Umständen auf Bewährung entlassen werden.
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Kann man in Deutschland mehrfach lebenslänglich bekommen?
Nein. Eine mehrfache lebenslange Freiheitsstrafe ist im deutschen Strafrecht nicht möglich. Sollte ein Täter oder eine Täterin mehrere Straftaten begehen, von denen eine oder mehrere mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, so wird gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 StGB als Gesamtstrafe auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt.
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Für welchen Straftaten bekommt man lebenslänglich?
Eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommt man in Deutschlang zwingend für die Straftaten Mord (§ 211 StGB) und Völkermord
(§ 6 Völkerstrafgesetzbuch) sowie für besonders schwere Fälle des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB).
In anderen Fällen, wie z.B. Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) oder Sexualstraftaten mit Todesfolge
(§ 178 StGB) kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.
Im Jugendstrafrecht gibt es keine lebenslange Freiheitsstrafe (§§ 18, 105 JGG).
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