Sie befinden sich hier: Startseite » Ehevertrag
Ehevertrag - Vorsorgen für den Ernstfall
Die Zahl der Ehescheidungen liegt bei ca. 40 %. Natürlich möchte jedes Paar zu den übrigens 60 % gehören. Um für den Fall der
Fälle vorgesorgt zu haben und Streit zu vermeiden, können Paare vor der Hochzeit, aber auch noch während der Ehe einen notiellenen Ehevertrag schließen.
Im Ehevertrag können z.B. Unterhaltsansprüche geregelt oder ausgeschlossen werden oder Vermögensgegenstände verteilt werden (Zugewinn oder Gütertrennung).
Außerdem kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Unsere Fachanwälte beraten Sie umfassend und entwerfen einen Ehevertrag nach Ihren Vorgaben.
[ top ]