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Strafverteidigung bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht
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Vom Schweigerecht Gebrauch machen: Aussage verweigern
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Strafbefehl/Anklage erhalten – was tun?
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Die häufigsten Delikte im allgemeinen Strafrecht
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Fazit
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Weiterführende Links
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Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover und bundesweit
Eine gute Strafverteidigung kann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe abwenden.
Sie ist daher nicht nur eine Ausgabe, sondern eine lohnende Investition in die Zukunft eines Mandanten.
Seit mehr als 3 Jahren berate und verteidige ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, meine Mandanten zu strafrechtlich relevanten Vorwürfen
in Hannover sowie bundesweit.
Als Spezialist für Strafrecht kann ich auf eine aussergewöhnlich hohe Erfolgsquote als Strafverteidieger zurückblicken.
Die Interessen meiner Mandantschaft stehen für mich im Vordergrund. Ihr Anliegen ist mir wichtig und kein "Fall" zu klein. Zusammen erarbeiten wir eine
erfolgversprechende Verteidigungsstrategie auf individueller verfahrensrechtlicher Basis.
Strafverteidigung bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht
Haben Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Verteidigung in einem Strafrechtsfall beauftragt, folgt daraufhin ein ausführliches
vertrauliches Erstgespräch.
Nach einer ersten Einschätzung erörtere ich anschliessend mit Ihnen die Sachlage und gebe eine juristische Einschätzung bezgl. unseres weiteren Vorgehens.
Gleichzeitig beantrage ich bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in die Ermittlungsakte. Hieraus ergibt sich, auf welche Beweismittel sich die
gegen Sie erhobenen Vorwürfe stützen (Zeugenaussagen, polizeiliche Ermittlungen etc.).
Sämtliche wichtigen Informationen, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen, liegen nun auf dem Tisch. In einem weiteren Gespräch kläre ich Sie auf über
geeignete Schritte zu Ihrer Verteidigung, sowie über deren Vorteile und Risiken.
Wir erarbeiten gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie und nehmen so bereits im Vorfeld Einfluss auf ein evtl. anstehendes Gerichtsverfahren.
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Was kostet ein Anwalt im Strafrecht für ein Beratungsgespräch?
Der Stundensatz für ein erstes Beratungsgespräch der Kanzlei Gerold, den Spezialisten für Strafrecht in Hannover, liegt bei 250,- EURO. Das Erstberatungsgespräch kann sowohl vor Ort, in den Kanzleiräumen, als auch telefonisch erfolgen.
Wie viel kostet ein guter Strafverteidiger?
Die Kosten für die Verteidigung in einem Strafrechtsfall, sind sind festgelegt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung (z.B. Stundensatz oder Pauschale) bei Kanzleien mit Spezialisierung
auf bestimmte Rechtsgebiete, wie z.B. Jugendstrafrecht in unserer hannoverschen Kanzlei.
Generell gilt:
Je komplexer der Fall, desto höher die Kosten
Für einfache Fälle (z.B. Bagatell-Delikte oder Ordnungswidrigkeiten) können unsere Mandanten mit Kosten zwischen 500,- Euro bis 1.500,- Euro rechnen.
Bei mittelschweren Delikten (z.B. Diebstahl oder Körperverletzung) zwischen 1.500,- Euro bis 5.000,- Euro.
Bei schweren Vergehen (z.B. Betrug oder Wirtschaftsdelikte) kann durchaus die 10.000,- EURO Grenze überschritten werden.
Die Investition in unsere, auf Strafrecht in Hannover spezialisierte Kanzlei, ist oft teurer, jedoch auch erfolgreicher.
Sie rechnet sich besonders bei schweren Delikten zum Erzielen des bestmöglichen Ergebnisses, wie z.B. Freispruch oder Strafminderung).
Wer zahlt die Anwaltskosten im Strafrecht?
Nicht jede Anklage erfordert das Hinzuziehen eines Anwalts. Nimmt ein Angeklagter einen Anwalt für Strafrecht in Anspruch obwohl dieser nicht
als notwendig erachtet wird, so hat der Angeklagte die Kosten zu tragen.
Anders verhält es sich bei einem Pflitverteidiger. Seine Dienste fallen unter die Kosten des Verfahrens und werden, sofern sich die Unschuld des Angeklagten
herausstellt, direkt vom Staat bezahlt.
Wann bekommt man Prozesskostenhilfe im Strafrecht?
Kann ein Angeklagter die Kosten der Prozesssführung in einem Strafverfahren nicht, nur teilweise oder in Raten tragen, so besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, sofern die Rechtsverteidigung ausreichend Aussicht auf Erfolg bietet.
Vom Schweigerecht Gebrauch machen:
Aussage verweigern
Wurden Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren aufgefordert, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Richter, Angaben zur Sache zu
machen, so gilt:
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
Unter keinen Umständen darf Ihr Schweigen in einem späteren gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Unbedachte Äusserungen lassen sich später nur noch schwer richtigstellen. Ich vertrete Sie kompetent im Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls auch in
einem anschließenden gerichtlichen Strafverfahren. Zusammen stimmen wir Ihre Ausssagen rechtssicher ab und machen Sie wasserdicht gegenüber eifrigen
Staatsanwälten und Richtern.
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Strafbefehl/Anklage erhalten – was tun?
Gelten Sie als Beschuldigter einer Straftat, so haben Sie durch das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Strafrecht die Möglichkeit, Ablauf und Ergebnis
eines anstehenden Verfahrens positiv zu Ihren Gunsten zu gestalten.
Strafverfahren haben einige Facetten, die bedacht werden müssen und bieten auch einen anderen Ausgang als den eines gerichtlichen Urteils.
Dazu benötigen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger, der seinen Mandanten kompetent und zuverlässig bei der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem
Strafrecht zur Seite steht.
Wichtig ist, dass sie mich als Ihren Strafverteidiger nicht erst kontaktieren, wenn der Termin für ein gerichtliches Verfahren ansteht. Bereits im
Vorfeld der juristischen Auseinandersetzung (z.B. Ladung zur Vernehmung, Erhalt von Strafbefehl oder Anklage etc.) sollten Sie tätig werden.
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Die häufigsten Delikte im allgemeinen Strafrecht
- §§ 113, 114 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- § 265a StGB - Schwarzfahren (sogenanntes Erschleichen von Leistungen)
- § 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl
- § 164 StGB - Falsche Verdächtigung
- § 261 StGB - Geldwäsche
- § 238 StGB - Nachstellung ("Stalking")
- §§ 242, 243 StGB - Diebstahl
- §§ 263, 263a StGB - Betrug und Computerbetrug
- §§ 146, 147 StGB - Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld
- §§ 223, 224, 229 StGB - Körperverletzung (gefährliche, einfache oder fahrlässige)
- §§ 267 ff. StGB - Urkundenfälschung und andere Urkundsdelikte
- § 246 StGB - Unterschlagung
- §§ 185, 186, 187 StGB - Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
- §§ 306, 306a, 306b, 306d StGB - Brandstiftung
- § 303 StGB - Sachbeschädigung
- §§ 240, 241 StGB - Nötigung und Bedrohung
- §§ 249, 252, 253, 255 StGB - Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung
- §§ 123, 124 StGB - Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch
- §§ 257, 259 StGB - Begünstigung, Hehlerei
- §§ 153, 154 StGB - Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- §§ 211, 212 StGB - Mord und Totschlag
- § 266 StGB - Untreue
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Fazit
Wir bei «Gerold & Partner» sind Ihre Strafverteidiger in Hannover und Umgebung und vertreten Sie gerne in sämtlichen Ermittlungs- und/oder Strafverfahren.
Unsere Anwälte kennen sowohl die Amts- als auch die Landgerichte in Hannover und der Region und können Ihr Ermittlungsverfahren unter Umständen bereits
vor Anklageerhebung zur Einstellung bringen.
Auch wenn Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, können wir als Strafverteidiger für Sie immer noch ein positives Ergebnis
erzielen und Ihre Interessen und Rechte so gut wie möglich bei Gericht vertreten.
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Weiterführende Links
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