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Anwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes verstehen wir uns als Vermittler im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter. So lässt sich
eine interessengerechte Lösung für alle Beteiligten finden. Hierbei geht es häufig um die Durchsetzung von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum gegen
den Generalunternehmer oder der Zusammensetzung der vom Eigentümer zu tragenden Kosten in den Hausgeldabrechnungen.
Wohnungseigentümern geben wir Hilfestellung beim Umgang mit ihren Eigentümerrechten, welche durch das Miteigentum der anderen Miteigentümer begrenzt sind.
Hier helfen wir insbesondere bei Abgrenzungsfragen zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und bei der Klärung von Rechten und Pflichten gegenüber
der Gemeinschaft.
Wir sind ebenfalls Ansprechpartner für Hausverwaltungen, wenn es um den professionellen Einzug von Hausgeld oder der Abwehr von Beschlussanfechtungsklagen geht.
Weitere Schwerpunkte sind u.a.:
- Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Beschlussanfechtungen aufseiten des Eigentümers oder Verwalters
- Verwalterbestellung/Beendigung des Hausverwaltervertrages
- Einzug von Hausgeldern
- Betreuung von Klagen auf Eigentumsentziehung
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung, sei es als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung, wird oft übersehen, dass der Kaufpreis nicht das alleinige Kriterium sein darf. Wichtig ist für den Käufer vor allem die sog. Teilungserklärung. Diese sollten Sie sich vom Verkäufer oder vom Makler aushändigen lassen. Die Teilungserklärung legt die „Spielregeln“ der einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaft fest. Daraus ergibt sich, ob sich der Kauf auch rechtlich lohnt oder ob ungeahnte Kostenfallen drohen.