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Ab wann gilt man vorbestraft ?

Ab wann gilt man als vorbestraft?

In Deutschland gilt man als vorbestraft, wenn man zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten verurteilt wurde.

Eine Geldstrafe von genau 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von genau 3 Monaten lassen einen also noch nicht als vorbestraft gelten.

Wo werden Vorstrafen eingetragen?

Alle Strafen werden im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen. Dies gilt auch für Geldstrafen, die niedriger als 90 Tagessätze sind und für Freiheitsstrafen, die unter 3 Monaten liegen.

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Kann ich Vorstrafen löschen lassen?

Grundsätzlich ist es möglich Vorstrafen löschen zu lassen. Die sogenannte Tilgungsreife gibt an, nach wie vielen Jahren eine Vorstrafe gelöscht werden kann.

Nach wie vielen Jahren eine Vorstrafte gelöscht werden kann, hängt in erster Linie von der Höhe der Verurteilung ab. Hierbei gilt, je höher die Strafe desto länger dauert es auch, bis die die Tilgungsreife eintritt.

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Was ist der Unterschied zwischen dem Bundeszentralregister (BZR) und dem (polizeilichen) Führungszeugnis?

Der Unterschied zwischen dem BZR und dem (polizeilichen) Führungszeugnis liegt darin, dass auf das BZR in der Regel nur die Justiz Zugriff hat und dass im Führungszeugnis nur Vorstrafen eingetragen werden. Kleine Strafen sind dort nicht vermerkt.

Arbeitgeber, die gerne auch mal ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern, können somit nur erhebliche Vorstrafen prüfen. Kleine Verurteilungen sind nicht einsehbar.

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