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Notarielle Beurkundungen
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Notarielle Beglaubigungen
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Notar in Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden und Barsinghausen
Als staatlich ernannter Notar erfüllt Rechtsanwalt Stefan Gerold Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Als Notar des Amtsgerichtsbezirks Wennigsen ist
Stefan Gerold insbesondere für die Gemeinden Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden und Barsinghausen zuständig.
Darüber hinaus kann Stefan Gerold aber auch in sämtlichen anderen notariellen Angelegenheiten tätig werden, solange die Beratung, Beurkundung oder Beglaubigung
innerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wennigsen stattfindet.
In unserer Kanzlei kann sich Stefan Gerold somit um all Ihre notariellen Angelegenheiten kümmern, egal ob diese in Hannover, Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden,
Barsinghausen oder außerhalb der Region angesiedelt sind.
Die typischen Aufgabenbereiche eines Notars sind:
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Immobilien
z.B. Grundstückskaufvertrag, Grundstücksübertragung, Wohnungskauf -
Erbsachen
z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung -
Familiensachen
z.B. Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption -
Vorsorge & Vollmachten
z.B. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Kontovollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung -
Handels- und Gesellschaftsrecht
z.B. Unternehmensgründung, Unternehmenskaufvertrag, Unternehmensumwandlung, Unternehmensumstrukturierung, Unternehmensnachfolge, Registeranmeldung, Geschäftsanteilsübertragung, Gesellschaftssatzung, Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung -
Vereinsrecht
z.B. Vereinsgründung, Anmeldung im Vereinsregister
Benötigen Sie einen Notar in Wennigsen, Gehrden, Barsinghausen oder Ronnenberg? Dann kontaktieren Sie uns gerne mit einem unserer praktischen Notar-Formulare.
Mit Hilfe des Formulars können wir Ihr Anliegen schnell und effizient bearbeiten.
Im Rahmen des Formulars können Sie zudem entscheiden, ob Sie mit der Übersendung auch gleich den Auftrag zur Bearbeitung erteilen möchten oder ob Sie das
Formular, in Vorbereitung für einen Termin, erstmal nur als Informationsblatt an uns schicken.
Notar-Formulare
Grundstückskaufvertrag
Testament
Unternehmensgründung
Notarielle Beurkundungen
Die notarielle Beurkundung ist für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die für die Beteiligten besonders weitreichende persönliche und wirtschaftliche
Bedeutung haben. Der Notar kann aber auf Wunsch auch andere Rechtsgeschäfte beurkunden, wenn die Beteiligten ein besonderes Interesse an einer nachhaltigen
Beweissicherung haben.
Der Notar soll im Rahmen der Beratung den Sachverhalt aufklären, den Willen der Beteiligten erforschen, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des
Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und eindeutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll der Notar darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel
vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen einer Partei. Der Notar hingegen
hat strikte die Unparteilichkeit zu wahren.
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Notarielle Beglaubigungen
Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist dann erforderlich, wenn der Nachweis zu erbringen ist, dass die Unterschrift von einer bestimmten
Person stammt und der Aussteller die Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat.
Es gibt verschiedene rechtliche Angelegenheiten, bei denen dies erforderlich ist. So bedarf es der notariellen Beglaubigung insbesondere im Grundbuchrecht.
Gemäß § 29 der Grundbuchordnung (GBO) soll eine Eintragung in das Grundbuch nur dann vorgenommen werden, wenn die
Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen
werden. Auch im Handelsregisterrecht müssen die Anmeldungen zum Register in beglaubigter Form erfolgen, wobei hier noch die Besonderheit besteht, dass
seit dem 01.01.2007 nur noch die elektronisch beglaubigte Form zugelassen ist.
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