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Notar

Notar in Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden und Barsinghausen

  • Notarielle Beurkundungen

  • Notarielle Beglaubigungen

Als staatlich ernannter Notar erfüllt Rechtsanwalt Stefan Gerold Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Als Notar des Amtsgerichtsbezirks Wennigsen ist Stefan Gerold insbesondere für die Gemeinden Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden und Barsinghausen zuständig.

Darüber hinaus kann Stefan Gerold aber auch in sämtlichen anderen notariellen Angelegenheiten tätig werden, solange die Beratung, Beurkundung oder Beglaubigung innerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wennigsen stattfindet.

In unserer Kanzlei kann sich Stefan Gerold somit um all Ihre notariellen Angelegenheiten kümmern, egal ob diese in Hannover, Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden, Barsinghausen oder außerhalb der Region angesiedelt sind.

Die typischen Aufgabenbereiche eines Notars sind:

  • Immobilien
    z.B. Grundstückskaufvertrag, Grundstücksübertragung, Wohnungskauf
  • Erbsachen
    z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung
  • Familiensachen
    z.B. Ehevertrag, Scheidungs­folgen­vereinbarung, Adoption
  • Vorsorge & Vollmachten
    z.B. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Kontovollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
    z.B. Unternehmensgründung, Unternehmenskaufvertrag, Unternehmensumwandlung, Unternehmensumstrukturierung, Unternehmensnachfolge, Registeranmeldung, Geschäftsanteilsübertragung, Gesellschaftssatzung, Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung
  • Vereinsrecht
    z.B. Vereinsgründung, Anmeldung im Vereinsregister


Benötigen Sie einen Notar in Wennigsen, Gehrden, Barsinghausen oder Ronnenberg? Dann kontaktieren Sie uns gerne mit einem unserer praktischen Notar-Formulare. Mit Hilfe des Formulars können wir Ihr Anliegen schnell und effizient bearbeiten.

Im Rahmen des Formulars können Sie zudem entscheiden, ob Sie mit der Übersendung auch gleich den Auftrag zur Bearbeitung erteilen möchten oder ob Sie das Formular, in Vorbereitung für einen Termin, erstmal nur als Informationsblatt an uns schicken.

Notar-Formulare

Grundstückskaufvertrag



Testament



Unternehmensgründung



Notarielle Beurkundungen

Die notarielle Beurkundung ist für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die für die Beteiligten besonders weitreichende persönliche und wirtschaftliche Bedeutung haben. Der Notar kann aber auf Wunsch auch andere Rechtsgeschäfte beurkunden, wenn die Beteiligten ein besonderes Interesse an einer nachhaltigen Beweissicherung haben.

Der Notar soll im Rahmen der Beratung den Sachverhalt aufklären, den Willen der Beteiligten erforschen, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und eindeutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll der Notar darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen einer Partei. Der Notar hingegen hat strikte die Unparteilichkeit zu wahren.

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Notarielle Beglaubigungen

Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist dann erforderlich, wenn der Nachweis zu erbringen ist, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person stammt und der Aussteller die Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat.

Es gibt verschiedene rechtliche Angelegenheiten, bei denen dies erforderlich ist. So bedarf es der notariellen Beglaubigung insbesondere im Grundbuchrecht. Gemäß § 29 der Grundbuchordnung (GBO) soll eine Eintragung in das Grundbuch nur dann vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Auch im Handelsregisterrecht müssen die Anmeldungen zum Register in beglaubigter Form erfolgen, wobei hier noch die Besonderheit besteht, dass seit dem 01.01.2007 nur noch die elektronisch beglaubigte Form zugelassen ist.

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