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Notarielle Beurkundungen
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Notarielle Beglaubigungen
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Schnelle und effiziente Bearbeitung
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Notar in Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden und Barsinghausen
Als Notar erfüllt Rechtsanwalt Stefan Gerold staatliche Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Da Stefan Gerold als Notar im Amtsgerichtsbezirk Wennigsen
zugelassen ist, ist er insbesondere für die Gemeinden Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden und Barsinghausen zuständig.
Darüber hinaus darf Stefan Gerold aber auch Beurkundungen und Beglaubigungen über Sachverhalte außerhalb seines Amtsbereichs durchführen, solange die
Beurkundung bzw. Beglaubigung innerhalb seines Amtsgerichtsbezirks stattfinden. In unserer Kanzlei kann sich Stefan Gerold daher auch um ihre Grundstücke,
Unternehmen, Familien- und Erbangelegenheiten kümmern, die sich außerhalb des Amtsgerichtsbezirk Wennigsen befinden.
Die typischen Aufgabenbereiche eines Notars sind:
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Immobilien
z.B. Grundstückskaufvertrag, Grundstücksübertragung, Kaufvertrag Wohnung -
Erbsachen
z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung -
Familiensachen
z.B. Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption -
Vorsorge & Vollmachten
z.B. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Kontovollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung -
Handels- und Gesellschaftsrecht
z.B. Unternehmensgründung, Unternehmenskaufvertrag, Unternehmensumwandlung, Unternehmensumstrukturierung, Unternehmensnachfolge, Registeranmeldung, Geschäftsanteilsübertragung, Gesellschaftssatzung, Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung -
Vereinsrecht
z.B. Vereinsgründung, Anmeldung im Vereinsregister
Grundstückskaufvertrag
Testament
Unternehmensgründung
Notarielle Beurkundungen
Die notarielle Beurkundung ist für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die für die Beteiligten besonders weitreichende persönliche und wirtschaftliche
Bedeutung haben. Der Notar kann aber auf Wunsch auch andere Rechtsgeschäfte beurkunden, wenn die Beteiligten ein besonderes Interesse an einer nachhaltigen
Beweissicherung haben.
Der Notar soll im Rahmen der Beratung den Sachverhalt aufklären, den Willen der Beteiligten erforschen, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des
Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und eindeutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll der Notar darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel
vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen einer Partei. Der Notar hingegen
hat strikte die Unparteilichkeit zu wahren.
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Notarielle Beglaubigungen
Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist dann erforderlich, wenn der Nachweis zu erbringen ist, dass die Unterschrift von einer bestimmten
Person stammt und der Aussteller die Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat.
Es gibt verschiedene rechtliche Angelegenheiten, bei denen dies erforderlich ist. So bedarf es der notariellen Beglaubigung insbesondere im Grundbuchrecht.
Gemäß § 29 der Grundbuchordnung (GBO) soll eine Eintragung in das Grundbuch nur dann vorgenommen werden, wenn die
Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen
werden. Auch im Handelsregisterrecht müssen die Anmeldungen zum Register in beglaubigter Form erfolgen, wobei hier noch die Besonderheit besteht, dass seit
dem 01.01.2007 nur noch die elektronisch beglaubigte Form zugelassen ist.
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Schnelle und effiziente Bearbeitung
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