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Unterlagen zu Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Änderungsvertrag...

Diese Unterlagen brauchen unsere Fachanwälte für eine Beratung im Arbeitsrecht

Egal, ob Sie wegen einer Kündigung, wegen ausbleibenden Lohns oder wegen eines Zeugnisses einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen: Unsere Anwälte prüfen stets, ob Ihnen ein Anspruch auf Ihre Forderung zusteht.

Für diesen Anspruch muss es eine Anspruchsgrundlage geben. Er kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Änderungsvertrag oder dem Gesetz ergeben.

In jedem Fall sollten Sie also zu dem Beratungsgespräch Ihren Arbeitsvertrag mitbringen. Wurden zwischenzeitlich Änderungen am Arbeitsvertrag vorgenommen, sind auch diese Änderungsverträge mitzubringen.

Gilt für Sie ein Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, können Sie auch diese Ihrem Anwalt zur Verfügung stellen. Liegen Ihnen diese beiden Unterlagen nicht vor, kann der Rechtsanwalt sie beim Betriebsrat oder einer amtlichen Stelle anfordern.

In jedem Fall sollten Sie Ihrem Rechtsanwalt auch Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen zur Verfügung stellen. Aus den Gehaltsabrechnungen kann der Rechtsanwalt viele Informationen ablesen, zum Beispiel Gehaltsrückstände, Überstunden oder Urlaubsansprüche.

Wenn Ihnen gekündigt wurde, benötigt der Anwalt unbedingt das Kündigungsschreiben.

Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht die Abmahnung vorlegen.

Falls es eine Arbeitsplatzbeschreibung gibt, können Sie auch diese mit zum Beratungstermin bringen.

Falls Sie bereits ein Zeugnis oder Zwischenzeugnis erhalten haben, kann auch dies für die Beratung hilfreich sein.

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