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Aufteilung der Haushaltsgegenstände bei Trennung und Scheidung

Aufteilung der Haushaltsgegenstände bei Trennung und Scheidung

Eine Trennung bedeutet, dass die Ehepartner nicht mehr gemeinsam wirtschaften, sondern getrennte Haushalte führen. Zwei verschiedene Wohnungen bedeutet zwei Waschmaschinen, zwei Kühlschränke, zwei Fernseher, zwei Betten,… Es bedeutet höhere Kosten.

In den meisten Fällen findet eine faire Lösung zwischen den Ehepartnern statt. Dabei kann eine Inventarliste sehr hilfreich sein.

Wenn sich Anwälte für Scheidung und Familiengerichte mit der Aufteilung der Haushaltsgegenstände befassen, ist für die Aufteilung das Eigentum an der Sache nicht alleine entscheidend. Bei einer Abwägung, einer Entscheidung nach Billigkeit, hat das Gericht auch zu berücksichtigen, welcher Ehepartner das größere Interesse und den dringenderen Bedarf an dem Gegenstand hat. Bei einem PKW kann zum Beispiel berücksichtigt werden, wie das Auto genutzt wurde:

  • Benötigt ein Ehepartner das Auto dringend, um damit zur Arbeitsstelle zu fahren?
  • Werden mit dem Fahrzeug die gemeinsamen Kinder zum Sport oder Musikunterricht gefahren?

Von den Haushaltsgegenständen sind die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs zu unterscheiden. Dazu gehören zum Beispiel Briefmarkensammlungen und Gemälde.

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