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Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht beschäftigt sich mit den gängigsten Vertragsarten des alltäglichen Lebens.
Gegenstand des allgemeinen Vertragsrechts sind dabei vor allem die vertraglichen Rechte und Pflichten sowie die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für Verträge wie Widerruf, Anfechtung, Rücktritt, Gewährleistung, Garantie, Schadensersatz und AGBs.
Das allgemeine Vertragsrecht behandelt vor allem die folgende Vertragsarten:
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Darlehensvertrag
Als Rechtsanwälte für allgemeines Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.
Ihr Vertragspartner zahlt nicht? Sie haben Ihre Ware oder Dienstleistung nicht oder nur mangelhaft erhalten? Sie möchten wissen, ob Sie ein Recht auf
Widerruf, Anfechtung oder Rücktritt haben? Dann vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin!