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Verkehrsrecht

Unsere verkehrsrechtlichen Mandate haben eigentlich fast immer damit zu tun, dass in einem kurzen Moment die falsche Entscheidung im Straßenverkehr getroffen wurde:

Es kommt zum Unfall, weil mindestens einer „geschlafen“ hat, zu schnell gefahren ist oder mit seinem Handy spielte. Wir vertreten Geschädigte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Neben dem Fahrzeugschaden sind Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden die regelmäßigen aber nicht die einzigen Schadenspositionen, die gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherung des Unfallgegners ist nie der Partner des Geschädigten, auch wenn dies gern eingeredet werden soll. Sie will möglichst wenig zahlen. Sie verfolgt dieses Ziel hochprofessionell. Es wird nichts verschenkt. Der Geschädigte braucht zur effektiven Durchsetzung seiner Ansprüche einen Anwalt. Nur er kann auf gleicher Augenhöhe mit der Gegenseite verhandeln. Bei unverschuldeten Unfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung sogar „ohne wenn und aber“ die Kosten für die Beauftragung des eigenen Anwalts tragen.

Das Interesse der Haftpflichtversicherung der Gegenseite aber ist durchaus legitim. Dort arbeiten – in aller Regel – auch keine Unmenschen, sondern Mitarbeiter, mit denen gute und schnelle Unfallregulierungen gelingen. Das wissen wir einmal aus eigener langjähriger Erfahrung mit Haftpflichtversicherern auf der Gegenseite. Das wissen wir aber auch durch ebenso langjährige Erfahrungen bei der Vertretung von Haftpflichtversicherungen umgekehrt gegen unbegründete Forderungen von Geschädigten. Auch hier ist es gut, beide Seiten zu kennen.

Eine falsche Entscheidung im Straßenverkehr muss nicht zum Schaden führen: man fährt zu schnell, überquert trotz Rot eine Ampel, hat Drogen oder Alkohol konsumiert oder fährt nach einem Unfall weiter, ohne anzuhalten. Manchmal stimmt der Vorwurf der Bußgeldbehörde oder Staatsanwaltschaft. Manchmal stimmt er nicht oder jedenfalls nicht so. Die Antwort birgt häufig weitreichende existenzielle Folgen: der Führerschein ist weg, der im Volksmund genannte Idiotentest wird eingefordert, Punkte in Flensburg oder hohe Geldstrafen drohen.

Was stimmt prüfen wir und vertreten Betroffene in diesen Verfahren gern und erfolgreich. Hier gilt: gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft immer und wirklich schweigen und besser einen Anwalt beauftragen. Auch hier steht der Betroffene Profis gegenüber, die Arbeit beruflich und mit viel Erfahrung erledigen. Keiner muss sich selber überführen. Nur der Anwalt kann die Ermittlungsakte anfordern und erarbeiten, welche Verteidigungsstrategie Aussicht auf Erfolgt bringt.

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